Kurz gesagt: Vorhandene Pläne können eine geeignete Grundlage sein, wenn Maße, Höhen und Raumaufteilung ausreichend dokumentiert sind und zum tatsächlichen Bestand passen. Ein neues Aufmaß ist nicht automatisch immer erforderlich.
Diese Angaben sollten Ihre Pläne enthalten
Ein gut erkennbarer Grundriss ist ein Anfang. Für eine nachvollziehbare Berechnung müssen jedoch die relevanten Maße und Besonderheiten des Objekts ermittelt werden können. Ein eingezeichneter Maßstab allein ist bei verzerrten Fotos oder nachträglich skalierten Dateien nicht ausreichend.
- Lichte Raummaße oder eine ausreichend eindeutige Bemaßung
- Grundrisse sämtlicher zur Berechnung gehörender Geschosse
- Erkennbare Raumbezeichnungen und Abgrenzung der Wohnung
- Höhenlinien oder Schnitte für Räume mit Dachschrägen
- Maße und Zuordnung von Balkonen, Loggien und Terrassen
- Angaben zu Veränderungen gegenüber dem gezeichneten Zustand
Der tatsächliche Bestand ist entscheidend
Eine Bauzeichnung zeigt den geplanten oder zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentierten Zustand. Sie beweist nicht automatisch, dass das Gebäude genauso ausgeführt wurde oder bis heute unverändert ist.
Versetzte Wände, zusammengelegte Räume, ausgebaute Dachgeschosse oder veränderte Außenflächen können eine Aktualisierung erforderlich machen. Teilen Sie solche Änderungen mit, auch wenn sie im Plan noch nicht eingetragen sind.
PDF, Scan oder Foto: Hauptsache vollständig und lesbar
Senden Sie möglichst vollständige PDF-Dateien oder scharfe Scans. Bei Fotos sollten das gesamte Blatt, die Bemaßung und die Beschriftung gut erkennbar sein. Stark schräge Aufnahmen, abgeschnittene Maße und niedrige Auflösung erschweren die Prüfung.
Auch eine Handskizze kann Informationen liefern. Ob sie für die gewünschte Leistung ausreicht, hängt von den dokumentierten Maßen und den Anforderungen an das Ergebnis ab. Fehlende Angaben werden vor der Erstellung geklärt, nicht durch vermeintlich präzise Schätzungen ersetzt.
Wann ein neues Aufmaß sinnvoll oder erforderlich wird
Wenn Maße fehlen, Zeichnungen widersprüchlich sind oder erhebliche Umbauten nicht dokumentiert wurden, kann ein neues Aufmaß eine verlässlichere Grundlage schaffen. Je nach Ausgangslage können auch ergänzende Angaben genügen; das wird im Einzelfall geklärt.
Unsere Vor-Ort-Aufmaße beschränken sich auf Norddeutschland. Für eine Wohnflächenberechnung anhand geeigneter Unterlagen spielt der Objektstandort dagegen keine Rolle: Diese Leistung bieten wir deutschlandweit an.
Mit diesen Informationen lässt sich der Umfang klären
Geben Sie bei Ihrer Anfrage den Verwendungszweck, die betreffenden Geschosse und bekannte Änderungen an. Wenn eine Bank eine bestimmte Dokumentation verlangt, senden Sie ihre Anforderungen mit. So lässt sich früh erkennen, welche Unterlagen noch fehlen.
- Wofür benötigen Sie die Berechnung?
- Welche Geschosse und Einheiten sind betroffen?
- Sind Umbauten oder Abweichungen vom Plan bekannt?
- Gibt es besondere Anforderungen des Empfängers?


