Finanzierung

    Wohnflächenberechnung für die Bank

    Welche Flächenangaben und Objektunterlagen für eine Finanzierung benötigt werden können – und was Sie vorab mit Ihrer Bank klären sollten.

    Christoph Novikov · B.A. Architektur4 Min. Lesezeit

    Kurz gesagt: Eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung kann die Prüfung Ihrer Immobilie unterstützen. Welche Unterlagen und welche Berechnungsgrundlage erforderlich sind, entscheidet jedoch die jeweilige Bank.

    Zuerst die Anforderungen der Bank klären

    Bei einer Immobilienfinanzierung dienen Flächenangaben und Pläne dazu, das Objekt einzuordnen und die Bewertung zu unterstützen. Eine Flächenzahl im Exposé allein ersetzt nicht zwingend einen nachvollziehbaren Nachweis.

    Fragen Sie Ihre finanzierende Bank vor der Beauftragung, welche Dokumente, Berechnungsgrundlage und Angaben zum Ersteller benötigt werden. Eine pauschale Annahmegarantie gibt es nicht: Anforderungen können je nach Bank, Objekt und Finanzierung unterschiedlich sein.

    • Benötigt die Bank eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV?
    • Sind bemaßte Grundrisse für sämtliche relevanten Geschosse erforderlich?
    • Werden zusätzlich Schnitte, Ansichten oder Angaben zum Rauminhalt verlangt?
    • Welche Anforderungen gelten für Unterschrift, Ersteller und Aktualität?

    Die Berechnung ist nur so gut wie ihre Datenbasis

    Geeignete Bestandspläne müssen lesbar, ausreichend bemaßt und vollständig sein. Sie sollten den tatsächlichen Zustand der Immobilie wiedergeben. Nach einem Umbau können ältere Zeichnungen trotz guter Lesbarkeit ungeeignet sein.

    Bei Dachschrägen werden Höhenangaben benötigt. Balkone, Terrassen und andere Sonderflächen müssen erkennbar sein, damit ihre Anrechnung nachvollziehbar dargestellt werden kann. Fehlende Maße lassen sich nicht zuverlässig aus einem beliebig skalierten Bild schätzen.

    Wohnfläche und DIN-277-Flächen sind nicht dasselbe

    Die Wohnflächenverordnung regelt, welche Flächen zur Wohnfläche gehören und wie sie angerechnet werden. Bei Dachschrägen zählen beispielsweise Bereiche unter einem Meter Höhe nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und ab zwei Metern vollständig.

    Die DIN 277 beschreibt dagegen Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken. Eine Brutto-Grundfläche oder Nutzungsfläche ist nicht einfach eine andere Bezeichnung für Wohnfläche. Stimmen Sie deshalb die benötigte Ergebnisgröße ab, statt vorhandene Zahlen ungeprüft zu übernehmen.

    So bereiten Sie Ihre Anfrage vor

    Senden Sie die Anforderungsliste Ihrer Bank zusammen mit den vorhandenen Grundrissen. Nennen Sie bekannte Umbauten, fehlende Unterlagen und den gewünschten Termin. Wir klären die Datenbasis und den erforderlichen Leistungsumfang vor der Erstellung.

    Wohnflächenberechnungen anhand geeigneter Unterlagen erstellen wir deutschlandweit – auch für Objekte in München, Köln oder Stuttgart. Ist ein neues Aufmaß erforderlich, bieten wir dieses ausschließlich in Norddeutschland an.

    • Anforderungen oder Unterlagenliste der Bank
    • Lesbare, bemaßte Grundrisse aller relevanten Geschosse
    • Höhenangaben bei Dachschrägen und Angaben zu Außenflächen
    • Hinweise zu Umbauten, Objektstandort und gewünschtem Termin

    Passende Leistung

    Wohnflächenberechnung nach WoFlV

    Häufige Fragen

    Quellen

    1. Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV)
    2. DIN 277:2021-08 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau, DIN Media

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